Gewerbliche Spielstättenbetreiber unterliegen bundesweit denselben Regelungen, u.a. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Auf zwölf Quadratmetern darf maximal ein Spielautomat stehen, pro Konzession sind maximal zwölf Geräte erlaubt.
- Die Automaten müssen in Zweiergruppen aufgestellt sein, die zur nächsten Gruppe jeweils entweder drei Meter Abstand haben müssen oder bei nur einem Meter Abstand eine Sichtblende auf Höhe des Bildschirms getrennt sein müssen.
- Sichtbar an der Frontscheibe des Automaten müssen Warnhinweise zum Jugendschutz sowie die Telefonnummer der Beratungshotline der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) angebracht sein.
- Die Geräte benötigen eine „TÜV-Plakette“ und somit eine Bauzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, die alle zwei Jahre erneuert wird.
- Pro Spielrunde gilt der maximale Einsatz von 20 Cent, man kann auch nur maximal 25 Euro pro Gerät auf einmal aufladen, die in 5-Sekunden-Schritten zu je 20 Cent auf den Automaten geladen werden, ebenso langsam in 5-Sekunden-Schritten wird auch der eventelle Gewinn wieder ausgezahlt.
- Der maximale Gewinn pro Stunde ist bei gewerblichen Spielautomaten auf 2 Euro pro Spiel und 500 Euro pro Stunde begrenzt.
- Der maximale Verlust pro Stunde darf nicht mehr als 80 Euro betragen, sonst schaltet sich das Gerät automatisch für den Rest der Stunde aus.
- Nach einer Stunde schaltet sich das Gerät automatisch für fünf Minuten aus und zahlt das Geld automatisch aus.
- In einer gewerblichen Spielhalle ist der Alkoholausschank verboten.
Bei Spielcasinos in Deutschland muss man zwischen den
staatlichen Spielbanken und den privaten,
gewerblichen Spielstätten unterscheiden. Nur die privaten Anbieter, wie auch Thomas Schuster einer ist, sind der oben stehenden Reglementierung unterlegen und dürfen lediglich Geldspiel-Atomaten aufstellen. Roulette, Black Jack, Poker und andere Glücksspiele unterliegen allein dem Monopol des Staates. In Passau findet man keine staatliche Spielbank, in Bayern gibt es insgesamt neun. Gewerbliche Spielhallen hingegen entdeckt man zuhauf in der Dreiflüssestadt: An 14 Standorten wurden insgesamt 27 Konzessionen im Stadtgebiet erteilt, teilte die Stadt Passau auf Anfrage mit. Eine Konzession erlaubt dem Betreiber, pro Halle maximal zwölf Automaten aufzustellen. Es ist auch erlaubt, Mehrfachkonzessionen für einen Standort zu beantragen, die Automaten müssen dann allerdings pro Konzession räumlich getrennt sein. Im Straßkirchener Big Cash Casino, das in die Passauer Statistik nicht einfließt, wurden vier Konzessionen erteilt: 48 Automaten stehen dort.