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Mangold initiiert Popularklage der ÖDP

Studiengebühren im Visier

Die ÖDP Bayern reicht auf Initiative von Urban Mangold nächste Woche eine Popularklage gegen Studiengebühren beim Bayerischen Verfassungsgericht ein. Sie erhofft sich einen ähnlichen Erfolg wie beim Büchergeld.

veröffentlicht von Esther Mischkowski am 14.10.2011 09:59 Uhr im Ressort Bildung & Kultur

Urban Mangold geht den Studiengebühren an den Kragen: Auf die Initiative von Passaus 2. Bürgermeister hin wird die ÖDP Bayern nächste Woche eine Popularklage gegen Studiengebühren beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen. Die ÖDP prangert an, dass einzelne Hochschulen die Einnahmen aus Studiengebühren horten oder nicht für die Verbesserung der Studienbedingungen ausgeben würden. Stattdessen sollen sie sie zweckfremd ausgeben.
„Von einer gut ausgebildeten Jugend haben alle großen Nutzen. Deshalb war es jahrzehntelang selbstverständlich, dass die Ausbildung der Jugend an öffentlichen Schulen und Hochschulen über Steuerzahlungen finanziert wurde. So muss es wieder werden“, fordert Urban Mangold.


Urban Mangold
Mangold hatte in den Jahren 2005/2006 bereits eine Popularklage zahlreicher Eltern gegen das Büchergeld organisiert und bis vors Bayerische Verfassungsgericht gebracht. Nun schlug er in seiner Funktion als ÖDP-Landesgeschäftsführer dem Parteivorstand vor, „genau wie beim Büchergeld“ vorzugehen. Am Montag wird die bayerische ÖDP-Spitze das Projekt in Nürnberg den Medien vorstellen. Nun erhofft man sich ähnlichen Erfolg wie bei der Klage gegen das Büchergeld: Letztendlich hatte der oberste Gerichtshof des Landes ein Büchergeld für verfassungskonform erklärt. Die ÖDP konnte allerdings nachweisen, dass das Büchergeld an zahlreichen Schulen um ein Vielfaches höher war als die Summe, die dort tatsächlich für Bücher ausgegebenen wurde. Deshalb hatte das Gericht den Gesetzgeber verpflichtet, "die tatsächliche Entwicklung sorgfältig zu beobachten und nachträglichen Erkenntnissen, etwa zur Höhe der benötigten Mittel, in geeigneter Form Rechnung zu tragen" (Urteil vom 19.4.2007). Die CSU-Landesregierung beschloss daraufhin, die Gebühr ganz zu streichen und ging künftigen Diskussionen über ihre Höhe damit aus dem Weg.

Dieses Ziel möchte die ÖDP Bayern nun auch mit ihrer aktuellen Popularklage "gegen die bildungs- und familienfeindlichen Studiengebühren" erreichen. Erfolg verspricht sie sich unter anderem deswegen, weil der Erlanger Verfassungsrechtler Max-Emanuel Geis dem juristischen ÖDP-Vorstoß größere Chancen attestierte als dem von der Piratenpartei angekündigten Volksbegehren gegen Studiengebühren.

Fotos: Archiv lokalnews / Thorben Wengert / pixelio.de


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