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Unis Passau und London schließen Vereinbarung

Flagschiffprogramm für internationales Jurastudium

Grenzübergreifende Zusammenarbeit: Die Universität Passau unterzeichnete erste deutsche Hochschule mit der University of London eine Vereinbarung, dass gegenseitig Prüfungsleistungen anerkannt werden: Ein Studium, zwei Abschlüsse.

veröffentlicht von Esther Mischkowski am 07.02.2012 12:25 Uhr im Ressort Bildung & Kultur

Die Universitäten Passau und London erleichtern künftig Jurastudenten das parallele Studium von deutschem und englischen Recht: Universitätspräsident Prof. Dr. Walter Schweitzer und Prof. Dr. Jenny Hamilton, Direktorin des Laws Undergraduate Programmes der University of London, haben eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen geschlossen. Passau ist die erste und bisher einzige deutsche Uni, die eine solche Vereinbarung mit der University of London geschlossen hat.


Trafen sich zur Vertragsunterzeichnung: (v. l.) Laws Undergraduate Programmes Director Professor Dr. Jenny Hamilton und Vice Director Dr. Simon Askey (beider University of London) sowie von der Uni Passau Präsident Prof. Dr. Walter Schweitzer, Vizepräsident für Internationales, Professor Dr. Wolfgang Hau, und die Dekanin der Juristischen Fakultät, Professorin Dr. Ulrike Müßig

Englisches Recht nun als Schwerpunktstudium anerkannt


Künftig wird es Studierenden der Juristischen Fakultät erleichtert, den Bachelor of Laws (LL.B.) der University of London zu erwerben, wenn sie parallel zum deutschen Rechtsstudium in Passau auch englisches Recht studieren. Der LL.B. wird somit von der Juristischen Fakultät auf Antrag als Schwerpunktstudium Ausländisches Recht anerkannt.

„Bereits bisher haben 25 bis 30 Studierende pro Jahrgang zusätzlich englisches Recht studiert, obwohl zwei parallel laufende Hauptstudiengänge sehr zeitintensiv sind. Mit der neuen Vereinbarung werden die Inhalte nun besser verzahnt und den Studierenden werden bestimmte Kurse in beiden Studiengängen anerkannt“, erklärt Andrew Otto, zuständiger Dozent an der Universität Passau. Er gestaltet die Lehre vor hier Ort.

Die Passauer erhalten zudem künftig online Zugriff auf die internen Materialien der University of London, welche auch die Prüfungen stellt. Otto rechnet durch die vereinfachte Struktur des Angebotes mit mehr Interessenten. „Kenntnisse des englischen Rechts erleichtern den Sprung in international tätige Kanzleien. Das Common Law bildet die Basis für das internationale Wirtschaftsrecht, internationale Verträge geben häufig London als Gerichtsstand an“, erläutert Otto.

Europaweit einzig nicht-englischsprachige Uni im "Flagschiffprogramm"


„Wir sind derzeit europaweit die einzige nicht-englischsprachige Universität mit einem solchen Angebot. Normalerweise müssten Studierende für deutlich höhere Gebühren in Großbritannien lernen, um den Abschluss zu erreichen. Ein solches Flagschiffprogramm, das in der Lehre zwei sehr unterschiedliche Rechtssysteme zusammenführt, stärkt die Internationalität der Universität Passau“, erklärt Prof. Dr. Ulrike Müßig, Dekanin der Juristischen Fakultät.

Die seit 1858 bestehenden International Programmes der University of London werden fächerübergreifend und weltweit von über 100.000 Studierenden genutzt. Das Undergraduate Laws Programme für Juristen steht unter akademischer Aufsicht der Londoner Colleges, unter ihnen die University College London (UCL), die London School of Economics (LSE) und das King’s College London.

Insgesamt 31 Institutionen weltweit werden als Teaching Centres for Law von der University of London anerkannt, davon genießen acht den höchstmöglichen Status „Affiliate Centre“ (akkreditierte Hochschule). Hierzu gehört Passau als einzige deutsche Universität.

Foto und Text : Universität Passau


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