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Urteil im Strafprozess am Landgericht Passau

Baby geschüttelt: Mann muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis

Dreieinhalb Jahre in Haft muss ein 41-Jähriger, der ein Baby so sehr geschüttelt hat, dass es irreparable Hirnverletzungen erlitten hat.

veröffentlicht von Susanne Wax am 31.01.2012 17:05 Uhr im Ressort Land & Leute

Die Pressemitteilung des Landgerichts im Wortlaut:

Soeben hat die 2. Große Strafkammer des Landgerichts das Urteil in der Strafsache gegen den 41-Jährigen gesprochen, der in der Nacht vom 29. auf 30. April 2010 den damals zwei Monate alten Sohn seiner Ziehtochter erheblich verletzt hatte. Als es dem Angeklagten nämlich nicht gelang, den ihm zur Beaufsichtigung überlassenen, andauernd schreienden Säugling zu beruhigen, fasste er ihn mit beiden Händen unter den Achselhöhlen, hob ihn hoch und schüttelte ihn mehrmals so heftig, dass sich der Kopf des Kindes schnell und ruckartig hin und her bewegte. Dadurch entstanden subdurale Einblutungen und damit eine schwere Schädigung des Gehirns mit den Folgen einer motorischen und sprachlichen Entwicklungsverzögerung von derzeit drei Monaten gegenüber einem gesunden Kind. Weitergehende Folgen sind noch nicht abzusehen. Die Feststellungen der Kammer beruhen auf einer umfangreichen Beweisaufnahme, bei der neben Zeugen mehrere Ärzte – darunter Psychiater und Rechtsmediziner - gehört wurden.

Dieses Geschehen wurde in rechtlicher Hinsicht als gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung gewertet. Die Voraussetzungen für eine schwere Köperverletzung waren nach Auffassung des Gerichts nicht beweisbar. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten dem gegenüber einen Schuldspruch auch wegen dieses Tatbestandes gefordert.

Das Urteil lautet auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Der Angeklagte befindet sich weiter auf freiem Fuß, dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Haftbefehls wurde mangels Fluchtgefahr nicht stattgegeben. Die Prozessbeteiligten haben keine Erklärungen abgegeben. Die Entscheidung ist also noch nicht rechtskräftig, sie könnte binnen einer Woche mit der Revision angefochten werden.

Foto: Thorben Wengert / pixelio.de


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