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Ewiges Streitthema im Bauausschuss

Bauen im Außenbereich - wo zieht man die Grenze?

Immer aufs Neue kommt das Thema im Bauausschuss auf den Tisch: Muss sich ein Stadtrat immer streng an die Gesetzeslage halten bei der Genehmigung von Bauten im Außenbereich – oder hat er auch mal Spielraum bei der Entscheidung?

veröffentlicht von Esther Mischkowski am 28.10.2011 14:55 Uhr im Ressort Politik

In Passau wird das nicht immer so ernst gesehen. So wurden schon bei der letzten Sitzung am 29. September vier Bauten entgegen dem begründeten Vorschlag der Verwaltung trotzdem durchgewunken. Doch nicht alle waren damit einverstanden: Stephan Bauer (Grüne) stimmte wie damals gegen den Beschluss und trug an den OB Jürgen Dupper weiter, dass hier gegen geltendes Recht verstoßen worden sei. Das Ergebnis: Die vier Bauvorhaben waren trotz des damals mehrheitlich getroffenen Beschlusses auch ib der gestrigen Sitzung wieder auf der Tagesordnung zu finden. Und die Diskussion folgte auf dem Fuß.


Bauvorhaben im Außenbereich der Stadt: Wieviel Spielraum hat der Stadtrat bei seinen Entscheidungen?


„Entscheidungen sehr willkürlich geworden“


ÖDP-Stadtrat Paul Kastner sprang dem Grünen-Stadtrat unterstützend bei: „Es kann nicht sein, dass der Kollege Bauer blöd angemacht wird, weil er einen Rechtsverstoß an den OB gemeldet hatte.“ Er kritisierte scharf, dass es sogar so weit ging, dass „den Kollegen in einem am Sonntag erscheinendem Boulevardblatt sogar gedroht wird. Das widerspricht meinem Rechtsgedanken.“ Auch Hans-Jürgen Bauer (SPD) konnte sich mit der Vorgehensweise des Ausschusses nicht anfreunden: „Es entsteht immer mehr der Eindruck, dass die Entscheidungen im Bauausschuss sehr willkürlich geworden sind. Es ist ungerecht, wenn viele Bürger, die Grundbesitz im Außenbereich haben, nicht bauen dürfen, andere aber wieder schon. Der Gesetzgeber hat das genau festgelegt, das ist das Gerechteste und daran muss man sich halten.“

„Ich entscheide nach bestem Wissen und Gewissen“


Das konnte wiederum Heinz-Peter Höber (FDP/PaL) nicht auf sich sitzen lassen: „Mir stößt auf, dass uns Willkür vorgeworfen wird. Ich nehme mir das Recht heraus, nach meinem besten Wissen und Gewissen zu entscheiden.“ Und auch sein Fraktionskollege Peter Pell stellte mehrmals klar, dass er auch weiterhin bei seiner Stimme für die Bauprojekte bleiben werde. Da fand er sogar Zustimmung im SPD-Lager bei Fraktionsführer Markus Sturm. Der betonte zwar, dass er Respekt vor der Entscheidung jedes Einzelnen hab, auch wenn dies gegen einen Mehrheitsbeschluss gehe. „Aber an sachlichen Argumenten hat sich seit letztem Mal nichts geändert. Es gibt einfach Fälle, bei denen mit gesundem Menschenverstand betrachtet niemanden zu vermitteln wäre, warum man nein sagt. Wenn eine Einzelfallentscheidung nicht mehr möglich ist, dann könnte man den Bauausschuss auflösen.“

„Es gibt Grundlagen, an die wir uns halten müssen“


Stephan Bauer selbst war gestern nicht im Ausschuss, er ließ sich von Parteikollegen Karl Synek vertreten. Der trat tapfer für dessen Sache ein: „Wenn das so weitergeht, ist das Wildwest-Manier.“ Er äußerte die Befürchtung, dass wegen solcher Fälle die Beschlussvorlagen zahlenmäßig ins Unermessliche steigen und die Arbeit des Ausschusses blockieren würden. „Die Verwaltung schlägt uns ja vor, was geht oder nicht. Und sie macht sich durchaus Gedanken“, so Synek, und verwies auf einen Bauantrag einer Betriebsleiterwohnung auf der Ries, der von der Verwaltung beispielsweise positiv beschieden wurde. „Aber es gibt Grundlagen, an der wir uns halten müssen.“

Nächster Schritt Bauaufsicht?


Die Befürworter der vier Bauanträge ließen sich allerdings auch diesmal nicht vom geltenden Recht beeindrucken und stimmten wieder mehrheitlich für einen positiven Bescheid der Anträge. Aus der Welt ist der Konflikt aber nicht. „Wir warten die einwöchige Frist ab, bis der Beschluss rechtskräftig wird, und dann schaut man weiter“, erklärt Rathaussprecherin Karin Schmeller heute auf die Nachfrage, wie nun die nächsten Schritte aussehen könnten. Möglich sei, so Schmeller, dass der Beschluss der Bauaufsicht der Regierung Niederbayern vorgelegt werde, die als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Passau den Sachverhalt dann prüfen und eine endgültige Entscheidung fällen würde.

Foto: Archiv Wax

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