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Aus dem Bauausschuss: Sozial oder nach Recht entscheiden?Die neue GewissensfrageAuf die Regeln pochen und eine Familie zum Auszug zwingen? Oder ein Auge zudrücken? Der Bauausschuss steht vor einem Entscheidungs-Dilemma - mal wieder. | |  |
Diesmal geht es nicht um Bauen im Außenbereich, worüber in den vergangenen Monaten hitzig diskutiert wurde (nachzulesen zum Beispiel hier). Es geht um ein Haus in der Akitastraße in Auerbach, das als Zweifamilienhaus zugelassen ist - in dem aber drei Parteien wohnen. Doch einfach so die dritte Nutzung untersagen ist nicht so einfach und vielleicht auch nicht ganz gerecht, stellte sich im Ausschuss gestern heraus. Ein Ortstermin soll weiterhelfen.
Die Akitastraße liegt im Baugebiet Graneck, der Bebauungsplan erlaubt hier nur Zwei-Parteien-Häuser. In einem Haus, so hat die Stadtverwaltung entdeckt, ist zusätzlich zu den beiden oberen Wohnungen auch der Keller bewohnt. Vier Räume, in denen eine Familie lebt. Im Ausschuss stand eine "Nutzungsuntersagung als dritte Wohneinheit" auf der Tagesordnung. Doch stimmte eine Wortmeldung der Hausbesitzer das Gremium halbwegs um. "Es lebt eine junge Familie drin, die lange keine Wohnung gefunden hat", erklärte der Sohn der Hausbesitzerin und bat um Nachsicht. Zumal es auf dem Grundstück genügend Stellplätze für die Autos, inklusive zweier Garagen, gebe, wie er betonte. Die zusätzliche Wohnraum-Nutzung habe somit kein stärkeres Zuparken der Straßenränder zur Folge. Außerdem, argumentierte der Mann bezüglich der Frequentierung des eigentlich ruhigen Wohngebiets: In der Straße gebe es einen Betrieb, der auch Verkehr verursache und Parkflächen in Anspruch nehme.
 Blick auf Auerbach: Ruhigere und belebtere Straßen gibt es in dem Stadtteil. Ob es in der Zweifamilienhaus-Siedlung in der Akitastraße eine Ausnahme geben darf, wird nach einem Ortstermin entschieden.
Ganz nüchtern gesehen müsste man die Nutzung des Kellers als Wohnung untersagen, "im Zuge der Gleichbehandlung mit den anderen Hausbesitzern", hatte Bürgermeister Dr. Anton Jungwirth zu Beginn des Tagesordnungspunktes gesagt. Man habe die Hausbesitzer schon während der Bauphase darauf hingewiesen, dass der Keller aussehe wie eine Wohnung, erklärte außerdem die Verwaltung: Damals habe man die klare Antwort bekommen, es handle sich um vier Kellerabteile. Als solche seien die Räume dann auch genehmigt worden. Um alles rechtens zu machen, müsste man den Bebauungsplan ändern, sagte Stadtentwicklungsreferent Udo Kolbeck: "Wer sich dort oben ein Haus kauft bekommt von uns die Info, dass es nicht mehr als zwei Parteien pro Gebäude gibt. Dort ist alles auf eine kleine Siedlung ausgelegt." Auch müsse die eigneschränkte Parkmöglichkeit berücksichtigt werden. "Es gibt keinen Parkstreifen, und auch keinen Fußgängerweg. Wir haben nur die Straße mit 4,75 Metern Breite."
"Das mit den Parkplätzen ist kein Argument", warf Josef Haydn (CSU) an dieser Stelle ein. "Es gibt auch Haushalte mit mehreren Autos oder mehreren Kinder, von denen jedes ein eigenes Auto hat." Ein, maximal zwei Autos pro Wohnung, so könne man nicht rechnen. "Müssten wir diese Familie quasi aus der Wohnung rauswerfen?", fragte sein Fraktionskollege Josef Reischl. Das will wohl keiner der Stadträte, zumindest nicht ohne sich die Sache selber angeschaut zu haben. Sozial oder nach dem Recht entscheiden? Dem Vorschlag eines Ortstermins stimmten alle geschlossen zu. Wir sorgen dafür, dass du bestens informiert bist. Alle unsere Beiträge aus den Passauer Stadtratsitzungen
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