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Handwerkskammer informiert über Nofallvorsorge

Wenn der Chef plötzlich ausfällt

Der Chef ist ausgefallen – was nun? Diese Frage stellt man sich häufig das erste Mal, wenn es bereits zu spät ist. Über dieses für Unternehmen meist überlebenswichtige Thema informierte gestern die Handwerkskammer in der Redoute.

veröffentlicht von Esther Mischkowski am 07.02.2012 14:05 Uhr im Ressort Wirtschaft

In kleinen und mittleren Handwerksbetrieben fordert das Tagesgeschäft die Inhaber meist so stark, dass für Gedanken an die Notfallvorsorge nur wenig Zeit bleibt. Wenn aber der Chef für eine gewisse Zeit ausfällt oder gar verstirbt, hat dies nicht selten das Ende des Unternehmens und den Verlust der Arbeitsplätze zur Folge.

Damit sich Handwerksbetriebe rechtzeitig auf diesen Ernstfall vorbereiten können, gaben Betriebs- und Rechtsberater der Handwerkskammer sowie das Versorgungswerk den Handwerkern gestern in den Veranstaltungssälen der Redoute in Passau wichtige Lösungen und Tipps. Unter dem Titel „Wenn der Chef plötzlich ausfällt – Notfallvorsorge im Handwerksbetrieb“ informiert die Handwerkskammer regelmäßig im Rahmen ihrer Vortragsreihe „Betriebsführung aktuell“ und präsentiert ihren Betrieben einen Notfallordner für die Praxis.


Sie hatten nach Passau eingeladen, um Informationen und Hilfestellungen für die Notfallvorsorge zu geben: (v.l.) Jürgen Rekos (Versorgungswerk der Handwerkskammer), Franz Prebeck (Präsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz), Betriebsberater Klaus Jocham und Syndikus Bernhard Matula.

Der Präsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, Franz Prebeck, unterstrich gestern die Bedeutung der Notfallvorsorge für Handwerksbetriebe. „Es kann jeden von uns treffen“, so Prebeck. Gerade deswegen müsse man sich gründlich damit auseinander setzen, auch wenn das Thema der Notfallvorsorge gerne verdrängt werde.

"Notfallordner" für den Fall der Fälle


In seinem Vortrag „Notfallvorsorge für den Handwerksbetrieb“ zeigte Klaus Jocham, Betriebsberater der Handwerkskammer auf, welche Schritte ein Betrieb gehen muss, um im Notfall gut gerüstet zu sein. „Vorbereitung ist hierbei das Wichtigste“, fasste Jocham zusammen. Ein Betrieb müsse beispielsweise die Organisation im Büro und in der Werkstatt oder auf der Baustelle klar strukturieren, damit neben dem Inhaber auch verschiedene Mitarbeiter über einzelne Bereiche informiert seien und sich zur Not auch schnell zurechtfinden könnten. Der Berater erläuterte die Vorbereitung anhand eines „Vorsorge-Vierecks“, das aus der innerbetrieblichen Organisation besteht, den Vollmachten, die ein Betrieb vergibt, den Regelungen im Gesellschaftsvertrag und der Anlage eines Notfallordners.

Altersvorsorge und andere Absicherungen für Unternehmer


Jürgen Rekos vom Versorgungswerk der Handwerkskammer widerum ging in seinen Ausführungen auf die Vorsorge für den Unternehmer selbst ein. Er betonte die Bedeutung der Absicherung gegen Krankheiten und Berufsunfähigkeit. „Ihre Gesundheit ist Ihr höchstes Gut, das gilt es bestmöglich zu schützen“, mahnt Rekos. Aber auch für Invalidität und Pflegefall gelte es Vorsorge zu treffen. Schlussendlich gab Rekos zu bedenken, sollte auch daran gedacht werden im Fall des Todes die Hinterbliebenenversorgung zu regeln, damit die Familie nicht noch zusätzlich mit Schulden belastet sei, wenn der Unternehmer plötzlich versterben sollte. Auch an die Altersvorsorgung sei zu denken, da hier die gesetzliche Rente keinesfalls ausreichend sei.

Patientenverfügung und geklärte Vollmachten


Der Syndikus der Handwerkskammer, Bernhard Matula, erläuterte den Teilnehmern welche Vorsorge für den Betreuungs- oder Todesfall zu treffen sei. Er empfahl dabei dringend, eine Vorsorgevollmacht oder zumindest eine Betreuungsverfügung abzufassen. Muster hierfür sind auch im Notfallordner enthalten, den die Teilnehmer erhalten haben. Dies verhindere, dass im Notfall vom Vormundschaftsgericht ein fremder Betreuer bestellt werde. Außerdem sei es sehr wichtig, in einer Patientenverfügung die eigenen Wünsche zu regeln. Matula ging darüber hinaus auf die allgemein geltenden Erbregelungen ein und gab Tipps, wie ein Testament abzufassen sei. Ist nichts für den Todesfall geregelt und sie haben minderjährige Kinder so kann zum Beispiel ein Ersatzpfleger für die Kinder bestellt werden, so der Syndikus. Dies, so Matula, hemme ganz massiv die Gestaltungsfreiheit, die gerade in einer Situation wie dem Tod des Inhabers eines Betriebes eminent wichtig sei.

Foto: HWK


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