Die meist geklickten BeiträgeAktuelle KommentareAm 29.02. 19:46 Uhr von Markus Ihle bei Und immer wieder der Weg zum Oberhaus Am 29.02. 19:31 Uhr von Jürgen Hellwing bei Und immer wieder der Weg zum Oberhaus Am 29.02. 11:26 Uhr von Marcel Köth bei Waldkirchen: 90-Jähriger richtet Pistole gegen sich selbst Am 29.02. 10:55 Uhr von Marco Madness bei Waldkirchen: 90-Jähriger richtet Pistole gegen sich selbst Am 28.02. 12:54 Uhr von Karina Mischkowski bei Baukunst aus Raum und Licht Am 26.02. 13:33 Uhr von Karina Mischkowski bei Den Winter nochmal einfangen | Handwerkskammer informiert über NofallvorsorgeWenn der Chef plötzlich ausfälltDer Chef ist ausgefallen – was nun? Diese Frage stellt man sich häufig das erste Mal, wenn es bereits zu spät ist. Über dieses für Unternehmen meist überlebenswichtige Thema informierte gestern die Handwerkskammer in der Redoute. In kleinen und mittleren Handwerksbetrieben fordert das Tagesgeschäft die Inhaber meist so stark, dass für Gedanken an die Notfallvorsorge nur wenig Zeit bleibt. Wenn aber der Chef für eine gewisse Zeit ausfällt oder gar verstirbt, hat dies nicht selten das Ende des Unternehmens und den Verlust der Arbeitsplätze zur Folge. "Notfallordner" für den Fall der Fälle In seinem Vortrag „Notfallvorsorge für den Handwerksbetrieb“ zeigte Klaus Jocham, Betriebsberater der Handwerkskammer auf, welche Schritte ein Betrieb gehen muss, um im Notfall gut gerüstet zu sein. „Vorbereitung ist hierbei das Wichtigste“, fasste Jocham zusammen. Ein Betrieb müsse beispielsweise die Organisation im Büro und in der Werkstatt oder auf der Baustelle klar strukturieren, damit neben dem Inhaber auch verschiedene Mitarbeiter über einzelne Bereiche informiert seien und sich zur Not auch schnell zurechtfinden könnten. Der Berater erläuterte die Vorbereitung anhand eines „Vorsorge-Vierecks“, das aus der innerbetrieblichen Organisation besteht, den Vollmachten, die ein Betrieb vergibt, den Regelungen im Gesellschaftsvertrag und der Anlage eines Notfallordners. Altersvorsorge und andere Absicherungen für Unternehmer Jürgen Rekos vom Versorgungswerk der Handwerkskammer widerum ging in seinen Ausführungen auf die Vorsorge für den Unternehmer selbst ein. Er betonte die Bedeutung der Absicherung gegen Krankheiten und Berufsunfähigkeit. „Ihre Gesundheit ist Ihr höchstes Gut, das gilt es bestmöglich zu schützen“, mahnt Rekos. Aber auch für Invalidität und Pflegefall gelte es Vorsorge zu treffen. Schlussendlich gab Rekos zu bedenken, sollte auch daran gedacht werden im Fall des Todes die Hinterbliebenenversorgung zu regeln, damit die Familie nicht noch zusätzlich mit Schulden belastet sei, wenn der Unternehmer plötzlich versterben sollte. Auch an die Altersvorsorgung sei zu denken, da hier die gesetzliche Rente keinesfalls ausreichend sei. Patientenverfügung und geklärte Vollmachten Der Syndikus der Handwerkskammer, Bernhard Matula, erläuterte den Teilnehmern welche Vorsorge für den Betreuungs- oder Todesfall zu treffen sei. Er empfahl dabei dringend, eine Vorsorgevollmacht oder zumindest eine Betreuungsverfügung abzufassen. Muster hierfür sind auch im Notfallordner enthalten, den die Teilnehmer erhalten haben. Dies verhindere, dass im Notfall vom Vormundschaftsgericht ein fremder Betreuer bestellt werde. Außerdem sei es sehr wichtig, in einer Patientenverfügung die eigenen Wünsche zu regeln. Matula ging darüber hinaus auf die allgemein geltenden Erbregelungen ein und gab Tipps, wie ein Testament abzufassen sei. Ist nichts für den Todesfall geregelt und sie haben minderjährige Kinder so kann zum Beispiel ein Ersatzpfleger für die Kinder bestellt werden, so der Syndikus. Dies, so Matula, hemme ganz massiv die Gestaltungsfreiheit, die gerade in einer Situation wie dem Tod des Inhabers eines Betriebes eminent wichtig sei. Foto: HWK
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